4 Windkraftanlagen auf Viertshöhe

CDU, SPD, AI und FDP wollen zügigen Bau von 4 Windkraftanlagen auf Viertshöhe!

Nach Aufforderung durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zur Abgabe des Gemeindlichen Einvernehmen zum Bau eines Windpark auf Viertshöhe, bleibt der Gemeindevertretung für die Entscheidung nur noch Zeit bis zum 25.09.2019. Auf Initiative der Fraktion der Einwohner für Aukrug (EfA) wurde im Rahmen einer Sondersitzung der Gemeindevertretung Aukrug am 02.09.19 erstmalig ein Stimmungsbild der Gemeindevertreter eingeholt. Mit Ausnahme der EfA sind alle Fraktionen (SPD, CDU, AI und FDP) für einen zügigen Bau von Windkraftanlagen in Aukrug. Die Fraktion der Einwohner für Aukrug (EfA) hat den Vorschlag gemacht, einen Bebauungsplan mit Veränderungssperre für das betroffene Gebiet zu erlassen.

Vorteil: Das Verfahren verbleibt gänzlich in den Händen der Gemeindevertretung und man hat zwei Jahre Zeit die Wünsche der Bürger zur minimalsten Belastung durch die Windkraftanlagen in den B-Plan einzuarbeiten.

Nachteil: die Kosten für diesen B-Plan und entsprechend einzuholender Gutachten würde wahrscheinlich die Gemeinde Aukrug allein zu tragen haben. Sie könnten nach Aussage des Amtes Mittelholstein bis zu 220.000 EURO betragen.

CDU, SPD, AI und FDP lehnen diesen Vorschlag ab. Ungeachtet kaufmännischer Risiken und ungeachtet der Bedürfnisse von Aukruger Bürgern wollen sie bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 19.09.2019 einen Städtebaulichen Vertrag mit der Firma WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG schließen und auf dessen Grundlage das Gemeindliche Einvernehmen erteilen. Dann würde der Bau der Windkraftanlagen wahrscheinlich im Frühsommer 2020 beginnen.

Auf der nächsten Gemeindevertretersitzung am 19.09.19 sollen Entscheidungen getroffen werden.